Rückerstattung für Privatversicherte

Für privat Versicherte Klienten ist eine Rückerstattung grundsätzlich möglich. Allerdings kann sich der Anteil der Kostenübernahme je nach Krankenkasse und Einzelfall stark unterscheiden. Bitte informieren Sie sich deshalb unbedingt vor Beginn der Behandlung selbst bei Ihrer Versicherung/Beihilfe bezüglich einer Kostenübernahme.

Honorar

Mein Honorar richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand für die Behandlungen (bzw. nach dem zeitlichen Aufwand bei Beratungen per Telefon oder Skype). Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass der aus der Behandlung resultierende Rechnungsbetrag unabhängig von einer möglichen Erstattung durch Dritte ist und in jedem Fall und in voller Höhe vom Patienten zu be­glei­chen ist!

Das Honorar für die Behandlungen beträgt:

  • Montag – Freitag € 30,00 (30 Minuten)
  • Samstag € 40,00 (30 Minuten)
  • In Ausnahmefällen: Sonn- und Feiertag € 50,00 (30 Minuten)
  • Telefonische Beratung: Montag bis Freitag € 30,00 je angefangene ½ Stunde
  • Beratung/Nachbetreuung über Skype: € 30,00 je angefangene ½ Stunde
  • Hausbesuch – nur nach erfolgter Erstanamnese! – Honorar (siehe oben) zuzüglich Anfahrtszeit und € 1,25 / km Anfahrtsweg

Bestimmte Materialien, wie z.B. Verbandsmaterial, werden gesondert berechnet. Kosten für Laboruntersuchungen werden ebenfalls gesondert berechnet und richten sich nach den aktuellen Preisen des Labors (siehe § 8 Laborkosten). Kosten für Laboruntersuchungen sind von der spanischen Mehrwertsteuer (IVA) ausgenommen.

Preise: Stand 01.01.2020.

Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)

Für privat Versicherte Klienten orientiert sich die genaue Berechnung meines Honorars an den Ziffern des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH). Das GebüH ist ausdrücklich keine Gebührentaxe, sondern ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütungen, welches als Berechnungshilfe bei der Rechnungserstellung dient.

Allerdings sind die im GebüH genannten Beträge zu den jeweiligen Ziffern/Leistungen seit 1986 nicht mehr erhöht worden und das GebüH ist deshalb nicht mehr zeitgemäß. Die allgemeine Teuerungsrate spiegelt sich im GebüH in keiner Weise wider. Deshalb berechne ich meist die jeweiligen Höchstsätze der jeweiligen GebüH-Ziffer. Zudem berechne ich – je nach Zeitaufwand – manche Ziffern mehrfach (siehe unten).

GebüH-Ziffern

Einige GebüH-Ziffern sollten laut einigen Kostenträgern nur in bestimmten Zeitabständen oder nicht in Verbindung mit bestimmten anderen Ziffern berechnet werden. Diese Regelung kann ich allein schon deshalb nicht immer berücksichtigen, weil ich generell die Leistungen berechne, welche ich auch tatsächlich erbracht habe. Zudem unterscheiden sich die Regelungen zwischen den verschiedenen Kostenträgern. Dies erschwert das Erstellen erstattungsfähiger Rechnungen enorm.

Daher kann ich leider keine genaue Aussage darüber treffen, ob oder in welcher Höhe Ihre Versicherung/Beihilfe eine Rechnung erstatten wird.

Bitte informieren Sie sich deshalb unbedingt vor Beginn der Behandlung selbst bei Ihrer Versicherung/Beihilfe bezüglich einer möglichen Kostenübernahme.